Mit über 40'000 Mitgliedern ist der HEV im Kanton Aargau Ihr Kompetenzzentrum rund um Immobilien und Interessenvertreter von Haus-, Stockwerk und Grundeigentümern. Wir beraten in Rechts- und Baufragen, bewerten und vermitteln Liegenschaften und bieten Vorlagen, Broschüren sowie Literatur zum Thema Immobilien an.
Der HEV Aargau begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Anpassungen im Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen. Auch wenn es sich um diverse kleine Einzelmassnamen handelt, so tragen viele von ihnen in der Summe potentiell zu einer Beschleunig und Vereinfachung von Baubewilligungsverfahren bei oder reduzieren die Risiken von Bauherren.
Der HEV Aargau unterstützt das Projekt «Neubau kantonales Integrationszentrum» im Grundsatz. Der vorgesehen Kostenrahmen wird allerdings als zu hoch erachtet. Der Hauseigentümerverband fordert daher eine Überprüfung und Abspeckung des Baus auf das absolut minimal Notwendige.
Wachsender Strombedarf, Ausbau der Erneuerbaren Energien, andauernder Ukraine-Krieg oder fehlendes Stromabkommen mit der EU – die Energieversorgung der Schweiz steht vor immensen Herausforderungen, welche auch alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer betreffen. Im Rahmen des Anlasses «Energie und Umwelt» des HEV Aargau zeigte Dr. Jörg Spicker, Senior Strategic Advisor bei Swissgrid, auf, welche energiepolitischen Schritte aus Sicht des Stromnetzbetreibers notwendig sind. Die Präsentation von Dr. Jörg Spicker steht als Download zur Verfügung.
Der HEV Aargau steht der Revision der kantonalen Energiestrategie kritisch gegenüber. Der Handlungsbedarf ist entgegen der Darstellung des Kantons im Gebäudebereich deutlich weniger gross. Die kantonale Energiestatistik zeigt klar auf, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in den vergangenen 10 Jahren wesentlich mehr Einsparungen erzielt haben, als die bisherigen Ziele vorsehen. Ein erneuter Fokus von Staatsinterventionen auf den Gebäudebereich ist deshalb unangebracht.
Die Ziele des Programms Natur 2030 werden vom Hauseigentümerverband Aargau nicht in Frage gestellt. Es ist uns jedoch insbesondere ein Anliegen, dass Zielkonflikte zur dringend nötigen Siedlungsentwicklung beachtet und die betroffenen Grundeigentümer bei der Umsetzung der Massnahmen miteinbezogen werden.
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