Vorschriften reduzieren

Von Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau

Ende April wurde bekannt, dass sich das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und Gemeinden an einem «Runden Tisch Baubewilligungen» auf verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung der Erteilung von Baubewilligungen geeinigt haben. Konkret sollen die Verfahren vollständig digitalisiert werden, um eine einfache, papierlose und medienbruchfreie Einreichung zu gewährleisten. Neu sollen auch die Gemeinden Fristenvorgaben für die Behandlung von Baugesuchen einführen. 50 Prozent der Baugesuche sollten innert 70 Tagen, 85 Prozent innert 100 Tagen abgewickelt werden.

Im Paragraphen-Dschungel

Diese Massnahmen sind richtig und wichtig, sie sind aber nicht alles. Die Bemühungen zu deutlich schlankeren Bewilligungsverfahren müssen weitergehen und sie sind insbesondere in einer Reduktion der Bauvorschriften zu finden. Je mehr die Baubewilligungsbehörden prüfen müssen, desto länger dauert es. In diesem Bereich ist es zwingend, endlich eine radikale Abholzung des Paragraphen-Dschungel vorzunehmen. In den verschiedenen Verordnungen wie der Bauverordnung oder – noch schlimmer – der Energieverordnung finden sich viel zu viele und vor allem teils überflüssige Vorgaben, die überprüft werden müssen.

Weiter sind die Verfahren bei Gestaltungsplänen sowie Teil- und Gesamtrevisionen von kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen massiv zu beschleunigen. Es kann nicht sein, dass diese Verfahren mehrere Jahre bis Jahrzehnte dauern. Dabei ist das Einhalten der Stufengerechtigkeit ein zentraler Punkt. Dass Fachabteilungen des BVU auf Stufe Nutzungsplan oder Gestaltungsplan Vorgaben abgeben, die erst auf Stufe Bauprojekt relevant werden, ist nicht nachvollziehbar. So hat beispielsweise die Beurteilung, wie tief eine Baugrube zu sein hat, auf Stufe Gestaltungsplan schlicht nichts verloren.

Interessensabwägung notwendig

Schliesslich ist es wichtig, dass Rückmeldungen der verschiedenen Fachabteilungen nicht nur koordiniert und gesammelt an die Gemeinden weitergegeben werden, sondern eine Interessenabwägung stattfindet. In einer Planung können selten alle Interessen gleichwertig abgebildet werden. Es braucht eine Abwägung, in welcher gewisse Interessen über andere gestellt werden. Passiert dies nicht, stehen die Gemeinden und Investoren jeweils vor einem Rätsel.

Wenn im Bereich der Raumplanung nicht rasch spürbare Beschleunigungen erreicht werden, werden Investoren zunehmend die Hände von Gestaltungsplänen lassen und damit nicht in dringend notwendigen Wohnraum investieren. Und die Gemeinden werden eine Gesamt- oder Teilrevision von Nutzungsplänen für die Weiterentwicklung der Gemeinde scheuen.