Rechtsberatung

Amtliche Formulare

Kündigungen seitens des Vermieters haben immer auf dem kantonalen, amtlichen Formular zu erfolgen. Ansonsten sind sie nichtig. Auch einseitige Vertragsänderungen wie z.B. Mietzinserhöhungen müssen mit dem kantonalen, amtlichen Formular mitgeteilt werden. Finden Sie hier den Link zu den Formularen des Kantons Aargau: 

Sollten Sie Probleme beim Öffnen einer dieser Links haben, empfehlen wir Ihnen, die Formulare (auch wenn sie nicht sichtbar sind) herunterzuladen und auf Ihrem Desktop zu speichern. Danach öffnen Sie die Dokumente mit "Adobe Acrobat" (nicht in einem Browser). 
Sollte das Dokument dann immer noch nicht erscheinen, bitten wir Sie, sich direkt an die zuständige, kantonale Stelle zu wenden. 

 

Adresse

HEV Aargau
Stadtturmstrasse 19
5401 Baden

Situationsplan

Schalteröffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 056 200 50 50
08:30 bis 12:00 Uhr 
13:30 bis 16:00Uhr 
E-Mail an den HEV-Aargau

 

© Copyright 2024, HEV Aargau