Kündigungen seitens des Vermieters haben immer auf dem kantonalen, amtlichen Formular zu erfolgen. Ansonsten sind sie nichtig. Auch einseitige Vertragsänderungen wie z.B. Mietzinserhöhungen müssen mit dem kantonalen, amtlichen Formular mitgeteilt werden. Finden Sie hier den Link zu den Formularen des Kantons Aargau:
Sollten Sie Probleme beim Öffnen einer dieser Links haben, empfehlen wir Ihnen, die Formulare (auch wenn sie nicht sichtbar sind) herunterzuladen und auf Ihrem Desktop zu speichern. Danach öffnen Sie die Dokumente mit "Adobe Acrobat" (nicht in einem Browser).
Sollte das Dokument dann immer noch nicht erscheinen, bitten wir Sie, sich direkt an die zuständige, kantonale Stelle zu wenden.
Hier finden Sie wichtige und praktische Links rund um das Thema Mietrecht:
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