Kündigungen seitens des Vermieters haben immer auf dem kantonalen, amtlichen Formular zu erfolgen. Ansonsten sind sie nichtig. Auch einseitige Vertragsänderungen müssen mit dem kantonalen, amtlichen Formular mitgeteilt werden. Finden Sie hier den Link zu den Formularen des Kantons Aargau:
Hier finden Sie wichtige Links rund um das Thema Mietrecht:
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