Verzögerungstaktik der Gebirgskantone
Von Fabian Schnell, Geschäftsführer HEV Aargau
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit deutlichem Mehr Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts gesagt. Damit fand der jahrzehntelange Kampf des Hauseigentümerverbands für mehr Steuergerechtigkeit einen mehr als glücklichen Abschluss.
Zeit zur Umsetzung notwendig
Doch in der Schweiz gilt auch: Zwischen Abstimmung und Inkrafttreten kann einiges an Zeit verstreichen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprach kurz nach dem Volksverdikt von einem Inkrafttreten frühestens per 2028. Gegen eine Übergangsfrist von rund zwei Jahren ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Sie gibt den Kantonen Zeit für notwendige Anpassungen – etwa bei der Frage, wie die steuerliche Abzugsfähigkeit energetischer Sanierungen weitergeführt wird. Und sie ermöglicht Eigentümerinnen und Eigentümern, geplante werterhaltende Investitionen in einem Zeitraum noch umzusetzen, in dem Abzüge greifen. Es lohnt sich deshalb, bereits angedachte oder in absehbarer Zeit notwendige Massnahmen vorzuziehen.
Nun fordert die Konferenz der Gebirgskantone aber, die Abschaffung des Eigenmietwerts frühestens (!) per 2030 (!!) umzusetzen. Begründet wird diese Forderung damit, dass die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften – deren Einführungsmöglichkeit an die Reform gekoppelt ist – komplex sei und daher mehr Zeit brauche. Mit Verlaub: Das klingt weniger nach Komplexität als nach Verzögerungstaktik, und es zeugt von wenig Respekt gegenüber dem Volkswillen.
Einführung der Objektsteuer keine Hexerei
Denn erstens ist seit Ende 2024 bekannt, dass eine Objektsteuer als Kompensationsvehikel vorgesehen ist. Die betroffenen Kantonsregierungen hatten also genügend Zeit, Varianten zu erarbeiten und die politischen Weichen wenigstens vorzuspuren. Zweitens ist es schwer nachvollziehbar, worin genau die Komplexität liegen soll. Der Vermögenssteuerwert der Liegenschaften wird ohnehin weiterhin erhoben, die logische Grundlage für die Objektsteuer ist also gegeben. Alles darüber hinaus sind Details und Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.
Wenn sich kantonale Parlamente bis Ende 2027 nicht einigen wollen, darf dies nicht auf dem Rücken der Schweizer Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ausgetragen werden. Der HEV wird sich deshalb entschieden dafür einsetzen, dass der Eigenmietwert spätestens per 2028 endgültig Geschichte ist.
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