Verbände lehnen Siedlungskapitel im Richtplan ab

Gemeinsame Medienmitteilung von HEV Aargau, bauenaargau, baumeister verband aargau und AGV vom 27.11.2025

Die vier Verbände HEV Aargau, bauenaargau, baumeister verband aargau und Aargauischer Gewerbeverband (AGV) fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme an Regierungsrat Stephan Attiger die vollständige Überarbeitung des Richtplankapitels im Sachbereich S (Siedlung). Der vorliegende Entwurf greift aus Sicht der Verbände zu stark in die Eigentumsrechte ein, beschneidet die Gemeindeautonomie massiv und vernachlässigt die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit sowie Kosten-Nutzen-Abwägungen.

Die vier Verbände HEV Aargau, bauenaargau, baumeister verband aargau und Aargauischer Gewerbeverband (AGV) haben im Rahmen der Anhörung zum Richtplan (GÜP 2) neben individuellen Anhörungsantworten auch eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Der Anhörungsentwurf greift aus Sicht der Verbände zu stark in Eigentumsrechte und Gemeindeautonomie ein und vernachlässigt wirtschaftliche Aspekte. Die heute für Gestaltungspläne und Arealentwicklungen geforderten Qualitäten sollen über das gesamte Siedlungsgebiet ausgeweitet werden. Damit verteuern sich das Bauen und demnach auch der Wohnraum weiter – eine Entwicklung, die unnötig und kontraproduktiv ist. Das Kapitel Siedlung wird deshalb in der vorliegenden Form zurückgewiesen.

Unklare Grundlagen und übermässiger Detaillierungsgrad

Mehrere Kapitel stützen sich auf nicht demokratisch legitimierte Dokumente. Die Verbände fordern, sich bei Grundlagen und Inhalten des Richtplans auf gesetzlich verankerte und demokratisch abgestützte Vorgaben zu beschränken.

Diverse Kapitel des Entwurfs weisen zudem einen zu hohen Detaillierungsgrad auf und entwickeln sich faktisch zu einem kantonalen Nutzungsplan, was den Charakter eines Richtplans klar überschreitet. Verschiedene Detailvorgaben wie flächendeckende Pflanzvorgaben für grosse Bäume sind nicht stufengerecht. Vorgaben zur Siedlungsqualität oder inneren Verdichtung sollen wieder auf ein strategisches Planungsniveau reduziert werden.

Klimaschutz – ja, aber im richtigen Rahmen

Der Richtplanentwurf enthält zahlreiche Massnahmen, die primär dem Klimaschutz dienen. Die Verbände betonen, dass ein Richtplan keine einseitige Klimaschutzagenda sein darf, solche Massnahmen in den entsprechenden Gesetzen verankert und demokratisch legitimiert werden müssen.

Die Verbände kritisieren, dass der Entwurf einseitig auf Klima, Biodiversität und naturnahe Gestaltungen ausgerichtet ist, die Wirtschaftlichkeit jedoch vollständig ausgeblendet wird. Eigentümer, Unternehmen und Investoren dürfen nicht mit zusätzlichen finanziellen Auflagen belastet werden.

Der Entwurf fokussiert zu einseitig auf das Wohnen. Angesichts begrenzter Verkehrskapazitäten und neuer Arbeitsformen ist es zwingend, genügend Arbeitszonen I und II vorzusehen. Diese dürfen nicht durch übermässige Einschränkungen wie Landschafts- oder Lärmschutz blockiert werden. Der Richtplan muss Rahmenbedingungen schaffen, die Arbeitsplätze in erreichbarer Distanz ermöglichen.

Verkehr: Mobilität als Voraussetzung für Wohlstand

Die Verkehrsplanung im Entwurf bewertet Strassen- und Schienenverkehr hauptsächlich als Störfaktoren. Die Verbände erinnern daran, dass Mobilität ein zentraler Standort- und Wohlstandsfaktor ist, insbesondere das Auto für viele Regionen unverzichtbar bleibt, und eine leistungsfähige Infrastruktur notwendig ist, um Bevölkerungswachstum zu bewältigen. Der Richtplan muss diese Realitäten abbilden und Mobilität nicht ideologisch einschränken, sondern konstruktiv weiterentwickeln. So dienen Strassen in erster Linie der Mobilität und nicht als Freiräume.

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