Missbehagen über neue Liegenschaftsschätzungen
Von Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau
Ende Oktober war im Kanton Aargau grosses Erwachen bei den Haus- und Wohneigentümerinnen und -eigentümern. Das Kantonale Steueramt verschickte rund 250’000 Verfügungen für die neuen Schätzungswerte. Dass dieser Moment kommt, haben wir alle gewusst und wir haben unsere Mitglieder mit Beiträgen in der Wohnwirtschaft auch behutsam darauf vorbereitet. Doch was dann passiert ist, hat beim HEV Aargau die Drähte glühen lassen.
Eine Panne nach der anderen
Da ist die Datenpanne, aufgrund welcher gewisse Verfügungen schlicht falsche Personendaten enthalten haben – ein peinlicher Fehler, der nicht passieren darf. Dazu kommt die suboptimale Kommunikation des kantonalen Steueramts. So findet sich auf der Verfügung kein einziger Hinweis darauf, anhand welcher Faktoren die neuen Werte geschätzt wurden, was sie wenig nachvollziehbar macht. Eine staatliche Verfügung ohne Begründung stösst bei den Betroffenen verständlicherweise auf Widerstand und Unverständnis. Da hilft auch der Verweis nicht, dass man eine – notabene für Laien wenig verständliche – Erläuterung irgendwo auf der Website des Steueramts finden kann. Gerade bei solch drastischen Änderung der Schätzwerte gehört eine nachvollziehbare Begründung zu jeder Verfügung. Schliesslich wird aus dem Begleitschreiben nicht ersichtlich, was der Wohneigentümer nun eigentlich tun muss – Einsprache an das Kantonale Steueramt wie es auf der Verfügung steht, oder Einsprache an das Kommunale Steueramt zuhanden der Steuerkommission?
Verzicht auf Eigenmietwerterhöhung
So war die neue Liegenschaftsschätzung nicht einfach nur ein Ärgernis, sondern entwickelte sich über die Tage und Wochen zu einem medialen Dauerbrenner. Die Konsequenz: Es werden wohl Tausende von Einsprachen eingetroffen sein und der Kanton wird mehrere Monate benötigen, um diese zu bearbeiten. Die Steuerpflichtigen sind solange im Ungewissen. Da wäre es tatsächlich naheliegend, auf die Erhöhung des Eigenmietwerts zu verzichten, da die letzten definitiven Steuerrechnungen erst nach dessen Abschaffung eintreffen dürften. Ein entsprechendes Postulat, um die Möglichkeiten aus rechtlicher Sicht zu prüfen, wurde im Grossen Rat eingereicht.
Keine Zentralisierung von Steuerprozessen
Politisch muss dieses Schlammassel Konsequenzen haben, nicht personeller Art, sondern indem der Grosse Rat das vom Regierungsrat vorgesehen Projekt «Taxoptima» versenkt. Mit «Taxoptima» will der Regierungsrat gewisse Steuerprozesse den Gemeinden wegnehmen und beim kantonalen Steueramt konzentrieren. Ich persönlich habe dieses Projekt aus zwei Gründen immer abgelehnt. Erstens, weil eine Zentralisierung beim Kanton immer teurer zu stehen kommt und zweitens, weil die Bürgernähe völlig abhandenkommt. Angesichts der nun erlebten Datenpanne, der ungenügenden Kommunikation und der bis dato gut funktionierenden Gemeindesteuerämter gibt es keinen ersichtlichen Grund mehr, dieses Projekt weiterzuverfolgen.
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