Erfolg im Grossen Rat
Von Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau
Im September behandelte der Grosse Rat ein an sich harmlos klingendes Postulat mit dem Titel «Bericht zu Anreizsystemen zur Minimierung von Schottergärten und versiegelten Flächen im Siedlungsgebiet». Die Postulantinnen und Postulanten verlangten einen Bericht, «wie Anreizsysteme zur Verhinderung respektive Minderung von Schottergärten und anderen versiegelten Flächen im Siedlungsraum geschaffen und die Gemeinden in deren Umsetzung unterstützt werden können.»
Das Verlangen eines «Berichts» hört sich immer unverbindlich an, doch es stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Problem besteht, welches das Eingreifen durch den Staat erfordert. Wie viele Flächen im Kanton Aargau sind durch Schottergärten belegt? Haben wir nicht gravierendere Probleme, als uns um die Gartengestaltung von ein paar wenigen Haus- und Wohneigentümerinnen und -eigentümern zu kümmern, die seltsamerweise mehr Freude an Steinen als an Hecken und Blumen haben?
Gartengestaltung keine Sache des Staates
Der Regierungsrat schreibt in seiner Erklärung, dass er «sowohl verpflichtende, quantitative und qualitative Vorgaben, als auch Massnahmen zu Sensibilisierung, ergänzende Beratungsangebote sowie das Schaffen von finanziellen Anreizen» prüft. Selbst wenn von einem ernsthaften Problem ausgegangen würde, so ist es doch nicht Aufgabe des Kantons, die Gartengestaltung zu regulieren oder subventionieren.
Auch ich finde Schottergärten nicht schön und habe Freude an meiner (unterhaltsarmen) Blumenwiese vor dem Haus, das in diesem Sommer von unzähligen Schmetterlingen, Bienen und Hummeln aufgesucht wurde. Der HEV Aargau sensibilisiert deshalb seine Mitglieder seit 2022 und berichtet auch in dieser Zeitschrift zum Thema. Sensibilisierung ja, aber nicht mittels Steuergelder durch den Staat finanziert.
Wir brauchen keinen “Garten-Sheriff”
Das Postulat galt es darum grundsätzlich zu bekämpfen, denn es darf nicht Aufgabe des Staates sein, den Eigentümerinnen und Eigentümern vorzuschreiben, wie sie ihre Gartengestaltung vorzunehmen haben. Was kommt als Nächstes? Ein Verbot von privaten Sitzplätzen oder privaten Schwimmbädern, weil diese Flächen versiegelt sind und nicht für die Biodiversität zur Verfügung stehen? Wer soll diese quantitativen und qualitativen Vorgaben denn überprüfen? Die kommunalen Bauverwaltungen? Ein Garten-Sheriff?
Die geforderten Anreizsysteme benachteiligen ausserdem jene, die sich mit diesem Thema schon längst auseinandergesetzt und ihre Gärten umgestaltet haben. Selbstverantwortung würde einmal mehr durch staatliches Handeln untergraben.
Der Grosse Rat schloss sich der Argumentation des HEV Aargau an und lehnte die Überweisung des Postulats ab.
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