Empfehlungen zum Umgang mit der Neubewertung Ihrer Liegenschaft

Vor dem Hintergrund der signifikanten Anpassung der Steuerwerte, über welche Liegenschaftsbesitzer in den kommenden Wochen informiert werden, empfiehlt Ihnen der HEV Aargau, die Eröffnung der neuen Verfügung sehr sorgfältig zu prüfen und auf alle angegebenen Fristen zu achten. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige Steueramt bzw. an die Hotline des kantonalen Steueramts (Hotline: 062 835 27 45). Sollten Sie mit der Neubewertung nicht einverstanden sein, insbesondere wenn Ihnen der neue Steuerwert deutlich zu hoch vorkommt, empfehlen wir ebenfalls zunächst das Gespräch mit dem Steueramt zu suchen. Sollte dies keine Klärung bringen, empfiehlt es sich, die neuen Werte beispielweise mit den Nachbarn zu vergleichen, welche ähnliche Objekte bewohnen oder sich auch über kürzlich durchgeführte Immobilienverkäufe in der Nachbarschaft zu informieren, um hier ebenfalls Ansatzpunkte für Vergleichswerte zu erhalten.

Rechtsweg als letzter Ausweg

Sollten Sie dann weiterhin der Meinung sein, dass die Neubewertung in signifikantem Ausmass nicht den Gegebenheiten des Markts entspricht, bleibt nur noch, formell Einspruch zu erheben. Hier empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, eine ausgewiesene Steuerjuristin bzw. einen ausgewiesenen Steuerjuristen vorgängig und für die prozessuale Unterstützung zu Rate zu ziehen. Ob das Beschreiten des Rechtswegs empfehlenswert ist, hängt schliesslich vom Vergleich der Kosten mit den möglichen Steuereinsparungen ab.

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*Stand: 31.12.2024

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