Eigenmietwert: Was der Entscheid bedeutet – und wie es nun weitergeht

Der 28. September 2025 wird als historischer Tag in die Geschichte des Wohneigentums in der Schweiz eingehen. An diesem Sonntag hat die Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich gutgeheissen. Für den HEV Aargau ist der Erfolg gleich doppelt erfreulich: Keine einzige Gemeinde im Kanton hat die Vorlage abgelehnt – nicht einmal die grossen Städte. Dieses Ergebnis zeigt eindrücklich, wie stark der Wunsch nach einer faireren Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums verankert ist.

Entscheidend für den Abstimmungserfolg war die Mobilisierung innerhalb unserer Gemeinschaft. Zahlreiche Mitglieder haben Gespräche geführt, Veranstaltungen besucht, Leserbriefe geschrieben oder im persönlichen Umfeld Überzeugungsarbeit geleistet. Der Dank des HEV Aargau gilt allen, die mitgeholfen haben – ob im Grossen oder im Kleinen. Die Abstimmung hat gezeigt, was wir gemeinsam erreichen können, wenn wir geschlossen und solidarisch auftreten. Dieses Miteinander wird auch künftig wichtig sein, wenn es darum geht, politische Angriffe auf die Eigentumsfreiheit abzuwehren.

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften: Resultate für den Kanton Aargau. Quelle: Staatskanzlei Aargau.

Was nun auf uns zukommt

Doch was bedeutet das Abstimmungsergebnis konkret? Zunächst einmal: Der Eigenmietwert verschwindet nicht über Nacht. Der Bundesrat hat angekündigt, dass die Umsetzung frühestens ab Steuerjahr 2028 erfolgen wird. Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine der grössten steuerlichen Umstellungen seit Jahren handelt, ist diese Übergangsfrist nachvollziehbar.

Ein weiterer Punkt betrifft die Tourismuskantone. Im Rahmen des politischen Kompromisses wurde ihnen zugesichert, dass sie eine sogenannte Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen können, um ihre Ausfälle kompensieren zu können. Es braucht aber selbstredend eine gewisse Zeit, um eine solche neue Steuer durch die kantonalen politischen Instanzen zu bringen.

Übergangszeit nutzen

Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer stellt sich die Frage, wie sie sich bis zur Umstellung verhalten sollen. Es ist sinnvoll, allfällige ohnehin anstehende werterhaltende Investitionen in den kommenden zwei Jahren zu planen und umzusetzen. Wichtig ist dabei, frühzeitig mit Handwerkern Kontakt aufzunehmen – die Nachfrage ist hoch, und eine saubere Planung spart Zeit und Geld. Am besten werden die Kosten auf mehrere Jahre verteilt, um steuerliche Effekte optimal zu nutzen.

Besonders zu beachten ist, dass Umweltmassnahmen und energetische Investitionen voraussichtlich auch künftig auf kantonaler Ebene abzugsfähig bleiben. Der Aargauer Regierungsrat hat auf eine parlamentarische Anfrage unserer Präsidentin Jeanine Glarner hin bereits Zustimmung signalisiert. Deshalb lohnt es sich allenfalls, andere Unterhaltsarbeiten vorzuziehen. Massnahmen im Bereich Energie und Umwelt dürften auch nach der Umstellung attraktiv bleiben.

In unserem Branchenverzeichnis finden Sie eine Übersicht über kompetente Handwerker aus allen relevanten Bereichen. Alles Partner, auf die Sie sich verlassen können.

Zusammen stärker

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein grosser Sieg für das Wohneigentum in der Schweiz und ein Beweis für die Stärke unseres Verbandes. Gleichzeitig ist sie ein Auftrag: Nur wenn wir auch in Zukunft zusammenstehen, werden wir die Eigentumsfreiheit erfolgreich verteidigen. Vielen Dank, dass Sie bereits Teil der HEV-Familie sind oder es vielleicht bald werden!

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