Mehr Eigentum wagen
Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund ausdrücklich, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu fördern. In der Praxis bleibt dieser Auftrag jedoch weitgehend unerfüllt. Gefragt sind bessere Rahmenbedingungen, weniger Regulierung und mehr politischer Wille.
Von Fabian Schnell, Geschäftsführer HEV Aargau
Der Bund hat einen klaren Auftrag: Gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung soll er den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und den Wohnungsbau fördern. Dieser Auftrag ist keineswegs, wie manchmal suggeriert wird, das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit des Hauseigentümerverbands. Dahinter stehen vielmehr staats- und wohlstandspolitische Überlegungen. Breit gestreutes Eigentum stärkt Eigenverantwortung, schafft Bindung und trägt dazu bei, die Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen.
Keine wirkliche Förderung
Trotz Verfassungsbestimmung sind die tatsächlichen Fördertätigkeiten gelinde gesagt überschaubar. Zu den wichtigsten Instrumenten gehört bis heute die Möglichkeit des – entsprechend steuerlich begünstigten – Kapitalbezugs aus der zweiten und dritten Säule für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
Umso richtiger war es, dass die Wirtschaftskommission des Ständerates den Bundesrat 2023 beauftragte, weitere Instrumente zur Wohneigentumsförderung zu prüfen. Seit Kurzem liegt der entsprechende Bericht vor. Dieser fällt inhaltlich leider ziemlich ernüchternd aus. Zwar wird korrekterweise festgehalten, dass eine direkte staatliche Förderung finanzpolitisch unsinnig ist und vor allem die Immobilienpreise weiter anheizen würde. Bei möglichen Alternativen bleibt der Bericht aber viel zu zurückhaltend.
Natürlich liegt ein erheblicher Teil der Verantwortung bei Kantonen und Gemeinden. Gerade bei Revisionen der Nutzungsplanung bestehen Möglichkeiten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Wohneigentum begünstigen. Aber auch auf Bundesebene gäbe es Ansatzpunkte. Man könnte beispielsweise stärker darüber nachdenken, wie der Verkauf von Mietwohnungen an die bisherigen Mieter erleichtert werden kann. Gerade institutionelle Eigentümer haben heute oftmals wenig Anreiz, einzelne Wohnungen zu veräussern, sind sie doch an einem permanenten Cashflow aus der Vermietung interessiert. Steuerliche Anreize oder ein zeitgemässeres Stockwerkeigentumsrecht könnten hier entgegenwirken und sollten zumindest geprüft werden.
Weniger Regulierung
Mindestens ebenso wichtig ist ein anderer Punkt, für den sich der HEV schweizweit immer wieder einsetzt: Bauen muss einfacher werden. Wer das Angebot an Wohneigentum erhöhen will, kommt an schnelleren Verfahren, weniger Regulierung und mehr Spielraum in der Raumplanung nicht vorbei. Die Wohneigentumsquote in der Schweiz ist im internationalen Vergleich (zu) tief; 2024 lag sie bei 35,7 Prozent. Um daran etwas zu ändern, braucht es nicht in erster Linie neue Subventionen. Gefragt sind vielmehr bessere Rahmenbedingungen, neue Ideen und der politische Wille, den bestehenden Verfassungsauftrag auch tatsächlich mit Leben zu füllen.