Ein JA zu tieferen Steuern

Die höheren Eigenmiet- und Liegenschaftswerte belasten viele Wohneigentümer zusätzlich. Für den HEV Aargau ist klar: Diese Mehreinnahmen gehören kompensiert. Am 27. November steht dafür die nächste steuerpolitische Weichenstellung an.

Von Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau

Am 22. September 2026 hat der Grosse Rat entschieden, ein Postulat abzuschreiben, das eine Einfrierung der Erhöhung des Eigenmietwerts bis zu dessen Abschaffung verlangte. Der Grosse Rat anerkannte damit, dass es rechtlich nicht möglich ist, die Erhöhung der Eigenmietwerte zu sistieren. Ich teile diese Einschätzung aus rechtlicher Sicht, auch wenn es politisch sehr ärgerlich ist.

Kompensation der Mehrbelastung

Für uns gilt, den Blick nach vorne zu richten und die Mehreinnahmen des Staates aufgrund der Erhöhung der Eigenmiet- und der Liegenschaftswerte mit gezielten Steuersenkungen zu kompensieren. Einer ersten Steuergesetzrevision zur Senkung der Vermögenssteuertarife sowie Erhöhung der Vermögensfreigrenzen hat das Aargauer Stimmvolk im Mai 2025 angenommen. Diese Entlastung zeigt sich bereits bei der Steuerrechnung für das Jahr 2025. Die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat hat zudem dafür gesorgt, dass der Kantonssteuerfuss für das Jahr 2026 um 8 Prozent gesenkt wurde, was dann bei der Steuerrechnung 2026 einschenken wird.

Nun steht am 27. November 2026 eine weitere Abstimmung zu einer Steuergesetzrevision an. Es handelt sich um die zweite Etappe der Umsetzung zur Kompensation der Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Eigenmiet- und Liegenschaftswerte. Mit dieser Revision werden die Einkommenssteuertarife gesenkt und der heutige Kleinverdienerabzug in den Tarif integriert. Alleinstehende ab einem steuerbaren Einkommen von 55’000 Franken und Verheiratete ab einem steuerbaren Einkommen von 110’000 Franken werden entlastet.

Insgesamt profitieren über 50 Prozent der Steuerpflichtigen von dieser Gesetzesrevision, niemand erfährt Nachteile. Diese Tatsache hat eine grosse Mehrheit im Grossen Rat überzeugt: Das Parlament sagte mit 99 zu 37 Stimmen deutlich Ja.

Ein JA auch für das Wohneigentum

Der HEV Aargau spricht sich ebenfalls für diese Steuergesetzrevision aus. Einerseits dient sie zur Kompensation der höheren Eigenmiet- und Liegenschaftswertbesteuerung. Andererseits bedeutet eine tiefere Steuerbelastung mehr Geld für Investitionen und Unterhalt ins Eigenheim bzw. eine Erleichterung beim Erwerb von Wohneigentum. Wir empfehlen Ihnen daher, am 27. November ein JA in die Urne zu legen.

Damit aber noch nicht genug. Der Kanton Aargau sitzt auf einer Reserve von 1,4 Milliarden Franken. Das ist Geld, das eigentlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gehört. Wir werden daher im Grossen Rat weitere Vorstösse lancieren, um Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit Wohneigentum weiter zu senken. Mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben.

Weiter Informationen unter steuergesetz-ag.ch