Unser Einsatz für das Grund- und Wohneigentum im Aargau

Verschiedene, vielfältige Themen brennen unseren Mitgliedern unter den Nägeln. Im Folgenden zeige ich Ihnen wieder einmal auf, bei welchen Themen auf dem kantonalen politischen Parkett die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer betroffen sind und wo der HEV in den nächsten Wochen und Monaten aktiv werden wird.

Von Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau

Raumplanung: Am Anfang jeder Grundeigentumseinschränkung steht meist die kantonale Raumplanung. Diese ist mittlerweile (leider) stark von der Bundesgesetzgebung getrieben und nimmt kaum mehr auf spezifische Gegebenheiten vor Ort Rücksicht. Zur Raumplanung zähle ich dabei auch weitere Vorschriften wie beispielsweise solche zum Gewässerschutz oder zum Wald. Alles schränkt uns Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ein. Natürlich sind gewisse Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft notwendig, doch in den letzten Jahrzehnten nahm der Übergriff auf das private Eigentum überproportional stark zu. Dabei geht es nicht nur um formelle Enteignungen nach Bundesgesetz, sondern auch um Eigentumseinschränkungen: so können bspw.  grössere Gewässerabstände durchaus starke Wertminderung zur Folge haben. Hier müssen wir dafür sorgen, dass jede sich abzeichnende zusätzliche Eigentumsbeschränkung auf Stufe kantonaler Richt- oder kommunaler Nutzungsplanung frühzeitig eliminiert wird.

Gestaltungsplanungen: Sehr aufwändig und teuer sind Planungsverfahren für Gestaltungspläne – mitunter dauern diese Jahre. Gebaut ist dann noch längst nicht. Anschliessend folgen das Bauprojekt, das Baubewilligungsverfahren und schliesslich erst der Bau selbst. Bis der erste Rappen an Ertrag ins Portemonnaie der Bauherrschaft fliesst, vergeht schnell einmal ein Jahrzehnt. Hier sind wir gefordert, die verschiedensten Vorschriften zu vereinfachen, die Detailverliebtheit der Behörden zu reduzieren und damit den Gestaltungsfreiraum für die Bauherrschaften wieder zu erhöhen. Wir werden in den nächsten Monaten den Kontakt zum zuständigen Departement suchen, um Beschleunigungen herbeizuführen.

Bauen: Die verschiedenen Bauvorschriften werden immer komplexer und unüberschaubarer. Es ist schon fast nicht mehr möglich, eigenständig ein kleines Baugesuch einzureichen. Für alles braucht es mittlerweile ein professionelles Planungsbüro, das uns Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer berät, Pläne zeichnet, die Baueingabe macht und dann schliesslich die Ausführung koordiniert. Bauen kann und darf aber nicht so kompliziert sein, denn Aufwand bedeutet Zeit und Geld.

Steuern: Der Eigenmietwert ist bald Geschichte. Der Staat überlegt sich somit, mit welchen neuen Steuern oder Steuererhöhungen er uns Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer melken kann. Dies gilt es abzuwehren. Neue Ideen zur Aufbesserung der Staatskassen bei Bund, Kanton und Gemeinden werden wir entschieden bekämpfen. Und wir werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Steuererleichterungen fordern: Eine Senkung der Grundstücksgewinnsteuern und die Reduktion von Gebühren bei Grundstücksverkäufen.

Energie: Wir werden uns weiterhin gegen zusätzliche Vorschriften in der Transformation hin zu erneuerbaren Energien wehren. Die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer investieren bereits heute übermässig in den Ersatz von fossilen Heizungssystemen, die Sanierung von Gebäudehüllen sowie Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Zumeist sind es unangemessene Vorschriften, die uns von weiteren Investitionen abhalten. Dort setzen wir den Hebel an, bspw. zur Einführung eines Melde- statt aufwändigen Baubewilligungsverfahrens bei der Installation von Klimageräten. Weiter werden wir den geplanten Erhalt der Abzugsfähigkeit von Energiesparmassnahmen bei den Kantons- und Gemeindesteuern unterstützen, damit auch nach Abschaffung des Eigenmietwerts diese Investitionen von den Steuern abgesetzt werden können.

Sie sehen. Es gibt viel zu tun, der HEV Aargau bleibt auch dank Ihrer Unterstützung dran!