Erleichterungen für die Installation von Klimageräten

Wenn Hitze zur gesundheitlichen Belastung wird, darf wirksame Kühlung nicht an unnötiger Bürokratie scheitern. Klimageräte sollten deshalb einfacher installiert werden können. Gefordert ist deshalb ein einfaches Meldeverfahren statt eines aufwendigen Baubewilligungsverfahrens.

Von Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau

Was war das für ein Jahrhundertsommer. Die Trockenheit und Hitze über mehrere Wochen dürfte nur der Vorgeschmack auf die Zukunft gewesen sein. Bisher hat sich die Politik fast ausschliesslich um die Eindämmung des Klimawandels durch eine Reduktion des CO2-Ausstosses gekümmert. Das ist mittel- und langfristig sicher richtig, auch wenn dieser Effort nur dann erfolgreich sein kann, wenn alle Länder dieser Welt mitziehen – und danach sieht es realistischerweise nicht aus. Doch die Auswirkungen der mehr und mehr trockenen und heisseren Sommer zeigen sich bereits jetzt: Belastung des Gesundheitswesens, Übersterblichkeit, Rückgang der Produktivität. Dass die politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz nicht auf die Bekämpfung hitzebedingter Probleme ausgelegt sind, zeigt ein Beispiel.

Melde- statt Bewilligungsverfahren

Während Luft-Wasser-Wärmepumpen in der Regel in einem einfachen Meldeverfahren installiert werden können, bedarf es für die Installation von sogenannten Split-Klimageräten – d.h. ein Teil des Geräts wird aussen an der Fassade des Gebäudes angebracht – eines aufwändigen und vor allem kostspieligen Baubewilligungsverfahrens. Unter anderem wird erwartet, dass ein aussenliegender Sonnenschutz vorhanden ist. Das ist weder sachlich logisch – für ineffiziente mobile Anlagen gilt diese Anforderung nämlich nicht – noch mit irgendwelchen energetischen Argumenten zu rechtfertigen.

Im Sommer haben wir viel zu viel Strom, insbesondere von Solaranlagen, der besser verwendet werden könnte als damit Flusswasser zu heizen – beispielsweise für die Kühlung von Liegenschaften und/oder einzelnen Räumen. Aus Sicht der Versorgungssicherheit spricht also nichts dagegen, Klimageräte regulatorisch den Luft-Wasser-Wärmepumpen gleichzustellen.

Volkserziehung durch Hitze?

Es scheint, als diene das ganze regulatorische Brimborium vor allem einer Art klimapolitischer Erziehung oder gar Bestrafung von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern. So ähnlich wie mehr Stau die Autofahrer zur vermehrten ÖV-Nutzung erziehen soll. In Anbetracht der Übersterblichkeit, der gesundheitlichen Schäden sowie des Produktivitätsverlusts, ist eine solche Haltung schlicht zynisch. Dass besonders Spitäler und Altersheime in der Schweiz nicht standardmässig und unbürokratisch aktiv gekühlt werden (können), ist eigentlich ein Skandal. Ich habe deshalb Ende August im Grossen Rat eine Motion eingereicht, die das Ziel hat, dass Klimageräte ebenfalls nach einfacher Meldung bei der Baubewilligungsbehörde installiert werden können. Gute Klimapolitik bedeutet nämlich auch, sich auf die unausweichlichen Folgen des Klimawandels vorzubereiten.