HEV Aargau unterstützt Anpassung an den Sachplan Fruchtfolgeflächen mit Vorbehalten

Der Kanton Aargau will den kantonalen Richtplan an den revidierten Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes anpassen. Damit sollen insbesondere die Datengrundlagen verbessert, Fruchtfolgeflächen präziser abgegrenzt und neue Regeln für deren Kompensation eingeführt werden. Der HEV Aargau unterstützt die Anpassung grundsätzlich, soweit sie der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben sowie einer höheren Planungs- und Rechtssicherheit dient.

Kritisch beurteilt der HEV Aargau jedoch mehrere darüber hinausgehende Bestimmungen. Die vorgesehene Kompensationspflicht ist teilweise zu restriktiv und sollte bei Vorhaben von grossem öffentlichem Interesse Ausnahmen zulassen. Zudem ist die unterschiedliche Behandlung von Flächen unter und über drei Hektaren nicht nachvollziehbar. Abgelehnt wird auch eine zusätzliche Behördenkompetenz, mit der weitergehende Kompensationen verfügt werden könnten.

Weiter fordert der HEV Aargau klarere und flexiblere Regelungen. Ausserkantonale Kompensationen sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Zu vage formulierte Anforderungen schaffen zudem unnötige Rechtsunsicherheit für Projekt- und Planungsträgerschaften. Insgesamt darf der Schutz der Fruchtfolgeflächen die notwendige raumplanerische Flexibilität und die künftige Siedlungsentwicklung nicht unverhältnismässig einschränken.

Details finden Sie in unserer Anhörungsantwort:

Anhörungsantwort des HEV Aargau zur Anpassung an den Sachplan Fruchtfolgeflächen 2020