Wenn Treue bestraft wird

Von Fabian Schnell, Geschäftsführer HEV Aargau

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Raiffeisen Schweiz hat medial für einige Aufmerksamkeit gesorgt. Sie zeigt, wie deutlich die Erträge der Grundstückgewinnsteuer in den Kantonen über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte gewachsen sind und wie unterschiedlich stark der Fiskus je nach Wohnort bei einer Immobilientransaktion (inkl. Handänderungssteuern und Gebühren) zugreift.

12 Prozent für den Staat

Dabei sind wir im Kanton Aargau mit durchschnittlich 12 Prozent beim Verkauf eines typischen Einfamilienhauses nach 20 Jahren Haltedauer noch gut bedient, müssen doch in St. Gallen über 30 Prozent des Gewinns abgegeben werden. Solche Steuersätze tauchen sonst nur in Programmen ganz linker Parteien auf. Entsprechend spielt die Grundstückgewinnsteuer eine immer grössere Rolle für die Finanzen von Kantonen und Gemeinden.

Fiskus bedient sich bei Immobilien

Dass der Staat bei Immobilien oft mehr oder weniger ungeniert zugreift, ist leider keine neue Erscheinung. Die Tatsache, dass das Steuerobjekt – wie der Name schon sagt – «immobil» ist und damit seiner Besteuerung nicht entfliehen kann, macht es zu einer einfachen Zielscheibe. Ein besonders kurioses Beispiel ist die englische «Fenstersteuer» im 18. und 19. Jahrhundert. Und auch heute kennen manche Kantone noch eine Liegenschaftssteuer, die Häuser schlicht dafür belastet, dass sie existieren.

Wohneigentümer benachteiligt

Eine Grundstückgewinnsteuer nach kurzer Haltedauer lässt sich halbwegs noch rechtfertigen, etwa um der Bildung von Spekulationsblasen entgegenzuwirken. Ob sie dieses Ziel tatsächlich erreicht, bleibt allerdings fraglich. Doch nach mehr als zwanzig Jahren Besitz? Vergessen wir nicht: Wenn jemand gleich hohe Kapitalgewinne durch Investitionen in Wertschriften erwirtschaften würde, blieben diese steuerfrei. Und muss man beim Immobilienverkauf einen Verlust realisieren, greift der Fiskus als Ausgleich selbstverständlich nicht helfend ein.

Natürlich profitieren Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer –wie alle anderen – von einer guten und ausgebauten Infrastruktur. Hierzu leisten sie mit ihren regulären Steuer- und Abgaben selbstverständlich ihren Beitrag. Dass der Staat beim Immobilienverkauf zusätzlich in einem derart grossen Umfang zugreift, ist schlicht ungerecht.

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