Herr Regierungsrat, übernehmen Sie die Verantwortung
Medienmitteilung des Hauseigentümerverbandes Aargau vom 19.11.2025
Der HEV Aargau ist irritiert über die von Regierungsrat Markus Dieth im «Talk Täglich» von Tele M1 am 18. November 2025 getätigten Aussagen im Zusammenhang mit den neuen Schätzungswerten des kantonalen Steueramts. Als für das Debakel verantwortlicher Regierungsrat sollte er sich dem direkten Gespräch stellen und nicht die Schuld bei Partnerverbänden wie dem HEV Aargau suchen. Fehler können passieren, aber dann soll der zuständige Regierungsrat auch die Verantwortung dafür übernehmen.
Der HEV Aargau hat die Neuschätzung aller Liegenschaften im Kanton Aargau nie im Grundsatz in Frage gestellt und die gesamte Diskussion um die Erhöhung der Liegenschaftswerte immer sehr konstruktiv begleitet. Bereits in der Vernehmlassung 2022 hat der Verband aber die Ausführungsdetails kritisch beurteilt. Die Methodik zur Ermittlung der neuen Verkehrswerte wurde durch den Hauseigentümerverband nie grundsätzlich in Frage gestellt, er hat sie aber weder erarbeitet noch abgesegnet. Die Verantwortung für die neuen Schätzungswerte und die dazugehörige missglückte Kommunikation obliegt ganz alleine dem zuständigen Departement.
Eines Rechtsstaats unwürdig
Den Verfügungen des kantonalen Steueramts sind keinerlei Begründungen zu entnehmen. Die Steuerpflichtigen können daher nicht nachvollziehen, wie die neuen Steuerwerte zustande gekommen sind. Nebst dem, dass einige Werte tatsächlich falsch sein dürften, hat diese Nichtbegründung und fehlende Kommunikation viele Fragen aufgeworfen. Es ist bedenklich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aktiv um die Grundlagen einer so signifikanten Änderung der Besteuerung bemühen müssen. Das ist eines Rechtsstaats eigentlich unwürdig und untergräbt das Vertrauen in staatliches Handeln.
Alleine der Regierungsrat ist in der Verantwortung
Die von Regierungsrat Markus Dieth in der Sendung «Talk Täglich» auf Tele M1 suggerierte Mitverantwortung wird vom HEV Aargau entschieden zurückgewissen. Es kann nicht in der Verantwortung eines Verbands liegen, den Steuerpflichtigen nachvollziehbar zu erklären, welche Bewertungsgrundlagen und Methoden das kantonale Steueramt für die Neuschätzungen beizieht. Fehler können passieren, aber dann darf auch erwartet werden, dass der zuständige Regierungsrat Verantwortung für das Debakel übernimmt.
Begründungen an sämtliche Eigentümer versenden Der HEV Aargau fordert den Gesamtregierungsrat auf, das Heft in die Hand zu nehmen. Für jede Verfügung soll automatisch angenommen werden, dass Einsprache erfolgt ist, sodass der Rechtsanspruch auf eine Überprüfung der Verfügung für alle Betroffenen gewahrt bleibt. Seitens des kantonalen Steueramts muss dann für jede Verfügung eine nachvollziehbare Begründung mit zugrundeliegenden Werten nachgereicht werden. Jeder Eigentümer kann dann entscheiden, ob er an der Einsprache festhalten will. So werden die Steuerpflichtigen endlich rechtsstaatlich korrekt behandelt und die Einschätzungen der Steuerbehörde nachvollziehbar.
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