05.03.2025
Sabina Freiermuth, Reto Kunz und Rahel Gassner (v.l.n.r.), HEV Zofingen, in Baden. Foto: mm
Martin Meili, Vorstand HEV Zofingen
Nach einem 8 Jahre dauernden Hin und Her zwischen den beiden Kammern der Legislative in Bundesbern steht nun eine Vorlage zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Ihr Kernpunkt ist der Wegfall des Eigenmietwertes bei selbstbewohntem Eigentum. Als Kompensation für Steuerausfälle erhalten die Kantone die Möglichkeit, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Die Kantone können diese Steuer erheben, müssen aber nicht. Das heisst, es gibt auf Bundesebene keine Kompensation, die das selbstbewohnte Eigentum unmittelbar durch die Hintertür wieder steuerlich belasten würde. Da die Vorlage mit einer Verfassungsänderung verbunden ist, untersteht sie dem obligatorischen Referendum. Eine Volksabstimmung ist damit zwingend.
Dem Thema war eine ausserordentliche Delegiertenversammlung des HEV Schweiz in Baden gewidmet, an der auch Mitglieder des Vorstands HEV Zofingen teilnahmen. Gregor Rutz, Nationalrat SVP und Präsident HEV Schweiz, sagte, die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sei eine Vorlage zu Gunsten des Mittelstandes. Denn erstens sind die Mitglieder des Hauseigentümerverbandes mehrheitlich nicht Investoren oder Immobilienfirmen, sondern Angehörige ebendieses Mittelstandes, die für ihr Eigentum gespart haben. Zweitens leistet die Abschaffung einer Steuer auf nicht erzieltem Einkommen einen Beitrag, fiskalischen Appetit, der vor allem den Mittelstand nachteilig trifft, zu zügeln.
Philipp Matthias Bregy, Nationalrat Mitte und Mitglied Vorstandausschuss HEV Schweiz, ergänzt: «den Mieterinnen und Mietern wird nichts weggenommen».
Der Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart sprach über fiskalisch motivierte, aber nicht offen deklarierte Ziele der Gegnerschaft der Vorlage. Die stärkste Lobby in der Schweiz seien nicht wie oft fälschlicherweise behauptet die Bauern, sondern die Verwaltung im Zusammenspiel NGO. Sie zimmern unaufhörlich an Vorlagen, um Geldströme umzuleiten und ihrer Klientel zuzuführen – ausgewählten Gruppen, die Verwaltung und NGO nahestehen. Solche Umverteilungen können nur gebremst werden, wenn das Steuersubstrat nicht ständig wächst. Deshalb bedeutet ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts auch ein Ja zur Beschränkung der Umverteilung von Geldern - weg vom Mittelstand, hin zu organisierten Interessen.
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