Nein zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative

09.05.2023

Der HEV Aargau lehnt den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative ab. Das Gesetz verlangt starre Zwischenziele auf dem Weg zu Netto-Null 2050 und setzt einmal mehr am stärksten beim Gebäudesektor an. Dies, obwohl dieser Sektor mit 39 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 bisher mit Abstand die grösste Reduktion erzielt hat. Mit diesem Gesetz wird Wohneigentum in der Schweiz noch unattraktiver und der Druck gerade auf ältere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer immens.

(pd) Am 18. Juni 2023 wird über den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative abgestimmt. Das Gesetz verlangt, dass bis 2050 keinerlei Treibhausgase mehr emittiert werden. Der Weg dorthin soll mit verbindlichen Zwischenzielen abgesteckt werden. Das Gesetz macht allerdings keine Aussagen darüber, was passiert, wenn diese Zwischenziele nicht erreicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger kaufen damit die Katze im Sack – sie wissen nicht, was sie bei einem Ja zu diesem Gesetz erwarten wird. Das erinnert stark an die Abstimmung über die Energiestrategie 2050, bei welcher mit unrealistischen Zielen eine Energieromantik vorgegaukelt wurde. Nun zeigt sich in der Umsetzung die harte Realität einer Strommangellage und stark steigenden Strompreisen.

Staatskrücken für Begüterte


Fakt ist, dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Emissionen in den letzten Jahren am stärksten gesenkt haben. Und dies ganz ohne drastische behördliche Eingriffe in das private Eigentum. So nahm im Kanton Aargau der Pro-Kopf-Energieverbrauch zwischen 2000 und 2021 um 28.5 Prozent ab, der Pro-Kopf-Brennstoffverbrauch sogar um 57.6 Prozent. Dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eigenverantwortlich ihre Liegenschaften sanieren und den Heizungsersatz vollziehen beweisen neben der Statistik ein Blick auf die Verkaufszahlen von Wärmepumpen oder die Anzahl und Art der Baugesuche in den vergangenen drei Jahren.

Der HEV Aargau schliesst sich dem Ziel von Netto-Null bis 2050 an, lehnt dieses Gesetz aber klar ab. Das Gesetz setzt auf milliardenschwere Fördertöpfe, von denen im Giesskannenprinzip auch Begüterte profitieren würden, die auf keinerlei Staatskrücken angewiesen sind. Wo staatliche Förderungen entstehen, steigen die Preise markant an – den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bleibt am Schluss vom Fördergeld gar nichts. Der Markt wird komplett überhitzt. Die hohe Nachfrage kann aufgrund fehlender Fachkräfte von der einheimischen Wirtschaft gar nicht abgedeckt werden. Wer im Gebäudesektor die Sanierungsrate erhöhen will muss sofort die masslosen Bauvorschriften reduzieren und die steuerlichen Anreize für Gebäudesanierungen verbessern.

Schliesslich hat das Bundesparlament völlig ausser Acht gelassen, dass der flächendeckende Ersatz der fossilen Heizsysteme durch Wärmepumpen den Strombedarf emporschnellen lässt. Dieser Bedarf kann auch mit den beschlossenen Ausbauten erneuerbarer Energien nicht abgedeckt werden. Ohne Stromversorgungssicherheit werden sich die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer schwer tun, auf elektrische Anwendungen umzusteigen. Konsequenterweise hätte das Bundesparlament deshalb in den Gesetzestext auch den Bau von grossen, klimaschonenden Kraftwerken aufnehmen müssen, welche die gewünschte Bandenergie im Winter zur Verfügung stellen.

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