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Am 1. Januar 2008 ist die Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes künftig für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz gilt. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und tritt an die Stelle des in den Kantonen bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Link BWO |