HEV Aargau

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Referenzzinssatz

Am 1. Januar 2008 ist die Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes künftig für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz gilt. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und tritt an die Stelle des in den Kantonen bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Link BWO

Ausführlichere Informationen zum Thema Mietzinsgestaltung geben die zwei aktuelle Broschüren des HEV Aargau «Mietzinsgestaltung zufolge Hypothekarzinserhöhung» und «Mietzinsgestaltung bei Herabsetzungsbegehren des Mieters» sowie das Buch «Mietzinsgestaltung» des HEV Schweiz. Sämtliche Drucksachen können mit  unserem Bestellschein bezogen werden.